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Österreichische Staatsmeisterschaften (ÖM) 2010



    OSK Staatsmeisterschaften

    OSK Pokale

    Internationale Meisterschaften und Pokale von Österreich


Das Präsidium des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring-Clubs vergibt:

den Titel „Motorsportler des Jahres"



Dieser Ehrenpreis des Präsidenten wird jeweils am Jahresende an den

„Österreichischen Motorsportler des Jahres“ verliehen.

Die Zuerkennung erfolgt auf Grund eines Vorschlages der OSK.


Weiters schreibt die OSK folgende Bewerbe aus:





Grundtext ÖM 2010 (111 KB).

Bereich Automobilsport:




  • Österreichischer Marken Pokal für den Automobilsport


  • Österreichische Rennwagen Staatsmeisterschaft


  • Österreichische Automobil Berg Staatsmeisterschaft
    Österreichischer Berg Pokal der OSK


  • Österreichische Berg Staatsmeisterschaft für historische Automobile
    Historic Berg Challenge der OSK


  • Österreichischer Bergrallye Pokal der OSK

  • Österreichische Rallye Staatsmeisterschaft (1. und 2. Fahrer)
    Österreichische Rallye Junioren Staatsmeisterschaft (1. Fahrer)
    Ehrenpreis der OSK für den 2. Fahrer der Junioren Staatsmeisterschaft
    Österreichischer Rallye Pokal der OSK (1. und 2. Fahrer),
    Rallye Pokal der OSK für Dieselfahrzeuge (1. und 2. Fahrer)
    Rallye Umwelt-Pokal der OSK für Alternativkraftstofffahrzeuge (1. und 2. Fahrer)
    Team-Pokal der OSK,
    Ehrenpreis der OSK für Club Bewerber im Rallyesport


  • Historic Rallye Staatsmeisterschaft der OSK


  • Österreichische Rallycross Staatsmeisterschaft
    Österreichischer Rallycross Pokal der OSK


  • Österreichische Automobil Slalom Staatsmeisterschaft
    Österreichischer Automobil Slalom Pokal der OSK


  • Österreichische Drift Staatsmeisterschaft


  • Bereich Kart:



  • Österreichische Karting Staatsmeisterschaft
    Österreichische Junioren Karting Staatsmeisterschaft
    Österreichischer Karting Pokal der OSK




  • Bereich Motorradsport:



  • Österreichischer Markenpokal für den Motorradrennsport


  • Internationale Österreichische Staatsmeisterschaft für den Motorradrennsport


  • Österreichische Motorrad Bergrennsport Staatsmeisterschaft


  • Österreichische Minibike Staatsmeisterschaft


  • Österreichische Motocross Staatsmeisterschaft
    Österreichische Junioren Motocross Meisterschaft,
    Österreichische Jugend Motocross Meisterschaft


  • Österreichische Speedway Staatsmeisterschaft


  • Österreichische Enduro Staatsmeisterschaft


  • Österreichische Supermoto Staatsmeisterschaft
    Österreichische Jugend Supermoto Meisterschaft


  • Allgemeines:



    Für alle OSK-Bewerbe gelten nachstehende Richtlinien gemeinsam:





    a) Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer einer für 2010 gültigen Lizenz der OSK. Bei den international
    ausgeschriebenen Automobil-Bewerben sind auch alle übrigen FIA-Lizenzbesitzer, bei EU-ausgeschriebenen
    Bewerben nur Lizenznehmer einer der FIA-EU-Gruppe angehörenden ASN, bzw. bei den
    Motorradmeisterschaften, bei denen dies vorgesehen ist, sind auch Lizenznehmer einer der FIM/UEM
    angehörenden FMN, teilnahmeberechtigt (darüber hinausgehende Teilnahmebestimmungen sind in den
    jeweiligen Meisterschaftstexten geregelt); bei allen Automobil-Bewerben gelten jene Änderungen am
    Fahrzeug, die wegen des Einbaus eines Katalysators notwendig sind, als genehmigt.

    b) Vorgesehene Veranstaltungen:

    Die für die jeweiligen OSK-Bewerbe vorgesehenen Veranstaltungen sind bei den Einzelausschreibungen
    detailliert angeführt. Die OSK übernimmt keine Gewähr für die Durchführung aller für die diversen Bewerbe
    vorgesehenen Veranstaltungen. Für ausgefallene Veranstaltungen können ausnahmsweise
    Ersatzveranstaltungen nominiert und von der OSK genehmigt werden, jedoch nur dann, wenn wenigstens 30
    Tage zuvor die zu dieser Zeit Meisterschaftspunkte aufweisenden Fahrer und der zuständige Fahrervertreter
    hiervon verständigt werden. Diese Verlautbarungsfrist gilt auch für den Fall der Verschiebung einer
    vorgesehenen Meisterschaftsveranstaltung. Sollte jedoch die Gesamtzahl der tatsächlich zur Durchführung
    gelangenden Wertungsläufe unter die Mindestzahl von drei sinken oder handelt es sich um Fälle höherer
    Gewalt, kann die OSK Ausnahmen von der Verlautbarungsfrist genehmigen. Falls für die einzelnen OSKBewerbe
    - ausgenommen Speedway - weniger als dr ei Läufe zur Durchführung kommen, so entfällt der
    betreffende Bewerb. Dasselbe gilt, wenn bei einem Bewerb oder einer Klasse (Division) eines Bewerbes
    weniger als drei Läufe zu werten sind.

    c) Ablehnung von Nennungen:

    Die Nennung eines um einen OSK-Bewerb fahrenden Bewerbers kann vom Veranstalter eines zu diesem
    Bewerb zählenden Laufes nur nach vorheriger Zustimmung der OSK zurückgewiesen werden, falls die
    Nennung samt allenfalls vorgeschriebenem Nenngeld beim Veranstalter ordnungsgemäß bis zum ersten
    Nennschluss eingegangen ist (siehe NSG der OSK, Art. 69).

    d) Wertung:

    Sofern bei den einzelnen OSK-Bewerben nicht ausdrücklich alle oder eine bestimmte Zahl von
    Veranstaltungen gewertet werden, gilt folgende Streichpunkteregelung:
    Bei drei zu wertenden Läufen werden alle Ergebnisse berücksichtigt. Bei drei bis elf zu wertenden Läufen
    werden die besten Ergebnisse aus der Hälfte dieser Läufe (aufgerundet), vermehrt um ein weiteres bestes
    Ergebnis, berücksichtigt. Bei zwölf oder mehr zu wertenden Läufen wird die Hälfte der besten Ergebnisse
    (aufgerundet), vermehrt um zwei weitere beste Ergebnisse (aufgerundet), berücksichtigt. Als „zu wertender
    Lauf“ gilt jeder, bei dem wenigstens ein für den betreffenden OSK-Bewerb (jeweilige Klasse/Gruppe)
    wertbarer Teilnehmer am Start war (also auch jener Lauf, bei dem wegen Nichterreichens der
    Mindeststarterzahl keine Meisterschaftspunkte vergeben werden können). Als Streichpunkte können auch
    Nullpunkte-Ergebnisse herangezogen werden, die aus der Nichtteilnahme des betreffenden Fahrers resultieren.
    Im Falle eines Punktegleichstandes (ex aequo) ist die höhere Zahl aller ersten Plätze, sodann die aller zweiten
    Plätze usw. (bis zum letzten Platz in den Punkterängen) heranzuziehen. Ergibt sich solcherart keine
    Differenzierung, ist die höhere Zahl allfälliger Streichpunkte maßgeblich. Ist auch dann noch keine
    Differenzierung möglich, wird der OSK-Prädikatstitel dem Fahrer zuerkannt, der den letzten wertbaren Lauf
    zu dem entsprechenden Bewerb gewonnen hat, bzw. bei Disziplinen mit Einzelstart dem Fahrer, der bei der
    letzten wertbaren Veranstaltung zu diesem Bewerb, die bessere Gesamtzeit erreicht hat. Sollte im Klassement
    der einzelnen Meisterschaftsläufe ein Gleichstand (ex aequo) vorliegen, so werden mangels anderslauternder
    Regelung in der betreffenden Veranstaltungsausschreibung die Meisterschaftspunkte addiert und zu gleichen
    Teilen geteilt. Falls das betreffende Reglement oder die betreffende Veranstaltungsausschreibung keine
    anderslautende Regelung enthält, gilt hinsichtlich der Wertung einer abgebrochenen Veranstaltung folgendes:
    Es müssen mindestens 50 % der vorgeschriebenen Zeit (oder der Distanz) im Falle des Abbruchs einer
    Veranstaltung zurückgelegt worden sein, damit diese für den betreffenden OSK-Bewerb gewertet werden
    kann.
    Falls das betreffende Reglement keine anderslautende Regelung enthält, gelangen bei allen jenen OSKBewerben,
    die für einzelne Klassen (Divisionen) gesonderte Wertungen und gesonderte Titel vorsehen, diese
    Titel nur an jene Klassen-(Divisions-)Sieger zur Vergabe, die mindestens zwei erste Plätze oder das
    entsprechende Punkteäquivalent in ihrer Klasse (Division) errungen haben.

    e) Technische Regelwidrigkeiten:

    Ein rechtskräftig mit Ausschluss oder Enthebung geahndeter Verstoß gegen die für das betreffende Fahrzeug
    geltenden technischen Bestimmungen, wird für den Fahrer und auch Beifahrer in der Wertung wie folgt
    berücksichtigt:
      Beim ersten Verstoß in der laufenden Saison werden keine Punkte vergeben
      (ein solches
      Resultat kann nicht als Streichresultat herangezogen werden).
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        Beim zweiten Verstoß in dieser Saison erfolgt die Streichung aus der betreffenden OSK-Wertung.
        Dasselbe gilt, wenn eine Überprüfung des Fahrzeuges nicht ermöglicht wurde. Handelt es sich jedoch um
        einen rechtskräftig nur mit Verwarnung oder Geldstrafe geahndeteten Verstoß gegen die technischen
        Bestimmungen, tritt diese Folge nur dann ein, wenn die Eigenschaft oder Veränderung, welche die
        Regelwidrigkeit bildet, geeignet war, dem Fahrzeug einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Fahrzeugen
        zu verschaffen, und zwar auch dann, wenn dieser Wettbewerbsvorteil zufolge des tatsächlichen Ablaufes der
        Ereignisse nicht eingetreten ist.

        f) Mindestteilnehmerzahl

        Eine Vergabe von Meisterschaftpunkten erfolgt nur, wenn eine bestimmte, bei den einzelnen OSK-Bewerben
        jeweils angeführte Mindestzahl von Fahrern am Start ist.
        Bei allen national ausgeschriebenen OSK-Bewerben gilt folgendes:
        Wird diese Mindestanzahl erst durch den Start von Fahrern mit ausländischer Lizenz erreicht, gilt für die
        Punktevergabe die tatsächliche Platzierung, andernfalls erfolgt Nachrücken der für den betreffenden OSKBewerb
        zu wertenden Fahrer. Dies bedeutet, dass die für den betreffenden OSK-Bewerb zu wertenden Fahrer
        nachrücken, es sei denn, die Mindesteilnehmerzahl wird erst durch Fahrer mit ausländische Lizenz erreicht; in
        diesem Fall gilt die tatsächliche Platzierung für die Punktevergabe.
        Diese Regeln gelten auch bezüglich der Teilnahme von solchen Fahrern mit österreichischer Lizenz, die zwar
        bei den einzelnen Läufen zu den betreffenden OSK-Bewerben an den Start gehen dürfen, aufgrund der
        eingeschränkten Teilnahmeberechtigung jedoch für diesen Bewerb nicht wertbar sind.

        g) Auswertung:
        Die Auswertung der OSK-Bewerbe erfolgt durch die OSK und ist unanfechtbar. Die Verlautbarung von
        Zwischenresultaten hat jeweils nur inoffiziellen Charakter.